Sonntag, 7. Oktober 2012

Vorkaufsrecht

Unsere Gemeinde teilte uns am Donnerstag schriftlich mit, dass Sie das Vorkaufsrecht für ein von uns gekauftes Flurstück ausüben möchte. Das heißt, eines der drei Flurstücke (welche quasi insgesamt ein Grundstück bilden), wird nun doch von der Gemeinde und nicht von uns gekauft....Klingt im ersten Moment doof; ist aber nur halb so wild....Naja, eigentlich hat es für uns und für das Grundstück keine Konsequenzen.
Es handelt sich um das Flurstück, welches direkt die Straße umfasst (= öffentliches Straßenland) und somit auch nicht "quadratmetertechnisch" beim kauf berücksichtigt wurde. Von daher "fehlt" auch die Fläche nicht beim Grundstück. Auch unser Notar hat uns bereits vorgewarnt, dass dies passieren kann...

Die Straßenerschließungskosten in Höhe von 3.500,- € müssen wir aber trotzdem zahlen -,-

1 Kommentar:

  1. Mal ne blöde Frage: ist in den Straßenerschließungskosten eine Auffahrt mit dabei? Wenn ja, baut ihr dann für 3.500 EUR auf dem Grundstück der Stadt? Ich will ja mal nicht weiter spinnen.
    Habt ihr schon ein Angebot für Wegezoll erhalten?

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